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Was wird bei Ihrer
Wärmepumpe gefördert?

Übersichtliche Darstellung in einer Tabelle 

Wir überprüfen, damit Sie profitieren:
Diese Fördermöglichkeiten bietet eine Wärmepumpe
 

Das am 29.12.2023 verabschiedete Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) enthält spezifische Regelungen für die Förderung von Wärmepumpensystemen und diesbezüglichen Berechnungen. Unsere Experten bei Wärmepumpe-Förderung unterstützen Sie bei Ihrem Fördermittelantrag und berücksichtigen alle lokalen und bundesweiten Förderprogramme. Für einen ersten Überblick finden Sie auf dieser Seite Informationen bezüglich der Fördermöglichkeiten für Einzelmaßnahmen und welche Förderung Sie für Ihre Wärmepumpe erwarten können.

 

Vereinbaren Sie noch heute ein kostenfreies Erstgespräch mit einem Fördermittelexperten und lassen Sie sich zu Ihrem Bauvorhaben zur Fördermittelantragstellung beraten!

Förderfähigkeit der Maßnahmen:

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KategorieFörderbedingungen
Fördersätze für Maßnahmen ab dem 01.01.2024¹
Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung-> 15 % Zuschuss
-> 5 % iSFP-Bonus
Wärmepumpen-> 30 % Zuschuss
-> 5 % Effizienzbonus²
 -> bis zu 20 % Klimageschwindigkeitsbonus³
-> 30 % Einkommensbonus⁴
Maximal förderfähige Investitionskosten

-> max. 30.000 € für die erste Wohneinheit
-> max. 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit
-> Max. 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
-> ggf. 2.500 € Emimsionsminderungszuschlag
-> Bei Nichtwohngebäuden: Abrechnung nach Nettogrundfläche


Maximale Fördersätze¹
Selbstnutzende Eigentümer Max. 70 % (vorher 40 %)
Nicht-Selbstnutzende Eigentümer Max. 35 % (vorher 40 %)
Klimageschwindigkeitsbonus³
Bis 31.12.202820%
Bis 31.12.203017 %
Bis 31.12.203214%
Bis 31.12.203411%
Bis 31.12.20368%
Ab 01.01.2037 Entfällt

¹ Unter Berücksichtigung der Förderhöchstsätze von 30.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung ohne individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) sowie Heizungssanierungen und 60.000 € für Anlagentechnik, Gebäudehülle und Heizungsoptimierung bei Vorliegen eines iSFP, sowie einer prozentualen Förderung von maximal 70 % bei selbstnutzenden Eigentümern bzw. 35 % bei nicht-selbstnutzenden Eigentümern.

² Für Wärmepumpen wird ein zusätzlicher Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser genutzt wird oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird.

³ Bedingung für die Inanspruchnahme des Klimageschwindigkeitsbonusses ist der Austausch funktionsfähiger Öl- Kohle, Gas-, Etagen- oder Nachtspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder funktionstüchtiger Gas- bzw. Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für die Gewährung der Boni ist eine fachgerechte Demontage und Entsorgung der ausgetauschten Heizung erforderlich. Nach dem Austausch dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen oder Gas im Gebäude/gebäudenah versorgt werden. Davon ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen

Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer.


⁴ Der Einkommensbonus in Höhe von 30 % gilt ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 € pro Jahr.

Förderbeispiele aus der Praxis

1. Beispiel:

Sie besitzen und bewohnen ein Einfamilienhaus mit einer 20 Jahre alten Gasheizung und wollen Ihr Haus künftig nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen: Das Angebot Ihres Heizungsinstallateurs kostet 28.500 €, darauf erhalten Sie 50% Förderung (30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus).

Fördersumme: 14.250 € 

Investitionssumme: 14.250 € 

Diagramm_Beispiel_1
Diagramm_Beispiel_2

2. Beispiel:

Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einer 20 Jahre alten Gasheizung, das Sie vermietet haben, und wollen Ihr Haus künftig nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen: Das Angebot Ihres Heizungsbauers kostet 28.500 €, darauf erhalten Sie 30% Basisförderung.

Fördersumme: 8.550 € 

Investitionssumme: 19.950 € 

2. Beispiel:

Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einer 20 Jahre alten Gasheizung, das Sie vermietet haben, und wollen Ihr Haus künftig nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen: Das Angebot Ihres Heizungsbauers kostet 28.500 €, darauf erhalten Sie 30% Basisförderung.

Fördersumme: 8.550 € 

Investitionssumme: 19.950 € 

Diagramm_Beispiel_2

3. Beispiel:

Sie besitzen ein Einfamilienhaus mit einer 20 Jahre alten Gasheizung und möchten Ihr Haus künftig nur noch mit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe beheizen. Sie (und Ihr Lebens-/Ehepartner) haben in den Jahren 2021 und 2022 ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 €. Das Angebot Ihres Heizungsinstallateurs kostet 28.500 €, davon erhalten Sie 70% Förderung (30% Grundförderung + 20% Klimageschwindigkeitsbonus + 30% Einkommensbonus, die Maximalförderung ist gedeckelt auf 70%). 

Fördersumme: 19.950 € 

Investitionssumme: 8.550 €

Diagramm_Beispiel_3
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